25.7.2023
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MiGeL

Brillen und Kontaktlinsen werden häufiger von der Krankenkasse übernommen als man denkt

Dr. Valéry Vinzent Wittwer

Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) ist eine Publikation des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Sie definiert, welche Mittel und Gegenstände von den Krankenversicherungen in der Grundversicherung übernommen werden. Gemeint sind zum Beispiel Brillen und Kontaktlinsen, Verbände oder Messgeräte. Sie dienen für die Behandlung oder Untersuchung einer Krankheit oder ihrer Folgen.

Auszug aus der aktuellen Version vom 1.4.2022  

Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Altersjahr

Jugendlichen werden jährlich maximal 180.- CHF für Brillengläser oder Kontaktlinsen vergütet. Voraussetzung ist, dass das Brillenrezept von einem Augenarzt ausgestellt wurde (MiGeL Position 25.01.01.00.1).

Patienten mit krankheitsbedingten Sehfehlern durch:
  • Grauer Star
  • Diabetes Mellitus
  • Makulaerkrankungen
  • Augenmuskelströrungen
  • Ambylopie
  • Medikamentennebenwirkung
  • nach einer Augenoperation

Werden alle 2 Jahre 180.- CHF/Auge für Brillengläser, Kontaktlinsen oder Schutzgläser vergütet (MiGeL Position 25.02.01.00.1)

Patienten, die mit Kontaktlinsen mehr als ca. 20% besser sehen als mit Brillen
  • Kurzsichtigkeiz > -8 dpt.
  • Weitsichtigkeit > +6.0 dpt.
  • Anisomtropie =/> 3 dpt.

Werden alle 2 Jahre 270.- CHF/Auge für Kontaktlinsen vergütet
(MiGeL Position 25.02.02.00.1)

Patienten mit unregelmässigen Hornhäuten
  • irregulärer Hornhautverkrümmung
  • Keratoconus
  • Hornnhauterkrankungen oder -verletzungen
  • Iris-Defekt
  • nach einer Operation an der Hornhaut

Werden 630.- CHF/Auge für Kontaktlinsen vergütet (ohne zeitliche Limitierung)
(MiGeL Position 25.02.03.00.1)