24.8.2023
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3 Minuten

Kostenbeteiligung für refraktive Chirurgie

Einige Schweizer Zusatzversicherungen beteiligen sich an refraktiven Eingriffen wie Augenlaserbehandlungen oder Implantation von zusätzlichen Linsen (PIOL)

Dr. Valéry Vinzent Wittwer

Kostenbeteiligung durch Grundversicherungen (KVG)

Grundversicherungen dürfen sich nur an Augenlaserbehandlungen beteiligen wenn eine Anisometropie, also eine Differenz der Fehlsichtigkeit zwischen den Augen, von über drei Dioptrien, besteht. Solche Anisometropien sind sehr selten und können zwar nicht mit einer Brille korrigiert werden, jedoch aber mit Kontaktlinsen. Deshalb muss als Voraussetzung für die Kostenübernahme neben einer Anisometropie auch eine Kontaktlinsen-Unverträglichkeit bestehen.

Kostenbeteiligung durch Zusatzversicherungen

Im Gegensatz zu den Grundversicherungen müssen sich die Zusatzversicherungen nicht an einen vorgegebenen Leistungskatalog (KVG) halten und dürfen sich deshalb an Kosten für refraktive Eingriffe beteiligen.
Wir haben für Sie abgeklärt welche Zusatzversicherung wieviel der Kosten übernimmt.
*Diese Angebote ändern sich von Jahr zu Jahr, folglich können wir kein Gewähr für die aktuelle Gültigkeit unserer Recherchen geben. Wir empfehlen deshalb die Kostenbeteiligung im Vorfeld selbstständig genau abzuklären. Falls Ihre Versicherung eine augenärztliche Stellungnahme zur Beurteilung der Kostenbeteiligung fordert sind wir gerne für Sie da.

Helsana COMPLETA EXTRA

100 % bis maximal CHF 750.– pro Auge und Kalenderjahr für Augenlaserkorrekturen (Karenzfrist: 6 Monate)

Groupe Mutuel (Mutuel, Avenir, Philos, Easy Sana, Supra, AMB)

90 % bis maximal CHF 800.– für die gesamte Vertragsdauer für Refraktive Chirurgie

CSS (Intras, Sanagate, Arcosana) Ambulant-Versicherung myFlex “Premium”

CHF 300.– pro Kalenderjahr für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Augenlaser)

Assura Complementa Extra

CHF 100.– pro Jahr, kumulierbar übermaximal 5 Jahre (maximal CHF 500.–) für chirurgische Sehkorrektur( Augenlaserbehandlung)

Concordia Diversa Premium

50 % bis maximal CHF 600.– pro 5 Jahre (Karenzfrist: 1 Jahr) für Augenlaserbehandlungen

Atupri Mivita Extensa

maximal CHF 1’000.– pro 5 Jahre für Augenlaser (Karenzfrist: 1 Jahr)

ÖKK / KVF Natur Plus

CHF 500.– einmalig für eine Augenlaserbehandlung

EGK (EGK-SUN-1, EGK-SUN-2, EGK-SUN-3 & EGK-SUN-Flex)

CHF 200.– alle 3 Jahre für Laserbehandlungen

Glarner Krankenversicherung Zusatz PREMIUM

CHF 1’000.– (einmalig) für Augenlaser

Einsiedler Krankenkasse

CHF 1’000.– (einmalig) für Augenlaser